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Aktuelles

Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 19.05.2020
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Ausbildungsbeginn: Einstellung von Auszubildenden während der Kurzarbeit

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erst nach Beginn des Arbeitsausfalls in dem kurzarbeitenden Betrieb eine beitragspflichtige Beschäftigung aufnehmen, keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Ausnahmsweise wird ein solcher Anspruch gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1b dennoch gewährt, wenn die Arbeitsaufnahme aus zwingenden Gründen geboten ist. Die Aufnahme einer Berufsausbildung wird in diesem Kontext als zwingender Grund anerkannt, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Auszubildenden vorliegen.

Für die Gewährung von Kurzarbeitergeld wird KEINE Bestätigung zur Begründung der „Unvermeidbarkeit“ der Kurzarbeit für den jeweiligen Auszubildenden von der nach dem Berufsausbildungsgesetz zuständigen Stelle (z.B. IHK, HWK, etc.) benötigt.

Auswirkungen der Berufsschulzeit auf das Kurzarbeitergeld von Auszubildenden

Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld für Auszubildende ist maßgeblich ob und inwieweit ein Arbeits- bzw. Ausbildungsausfall entstanden ist. Während der Berufsschulzeiten liegt kein Ausbildungsausfall vor. Auszubildende haben für Berufsschulzeiten daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

 

Zuletzt geändert am: 19.05.2020 um 09:50

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(Über-)Regionaltreffen hybrid - Austausch mit den bildungspolitischen Sprechern

Datum und Uhrzeit
28.03.2023 (15:00 Uhr)
Ende
28.03.2023 (17:00 Uhr)
Referent
Bildungspolitische Sprecher des Sächsischen Landtages
Kategorie
Termine

Am Dienstag, den 28.03.2023 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr begrüßen wir die bildungspolitischen Sprecher, Frau Sabine Friedel (SPD), Frau Christin Melcher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Herrn Holger Gasse (CDU) bei uns zu einer Podiumsdiskussion. Neben Informationen zu aktuellen bildungspolitischen Inhalten, Entwicklungstendenzen und zukünftigen Vorhaben in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen stehen uns diese Rede und Antwort. Ihre Teilnahme und Mitwirkung sind gefragt! Bereits im Vorfeld können Sie uns Ihre Fragen oder Anregungen zusenden, die wir dann in die Veranstaltung einbringen werden.

Ort:

AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH
Güntzstraße 01, 01069 Dresden (EG, Seminarraum 011)

sowie parallel als Videokonferenz online.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Tino Buckenauer auf.

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